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1100 Wien,
Erlachgasse | Kellerflächen zu vermieten, flexibel teilbar | 6 Monate mietfrei

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Kontakt

Thomas Kopatsch 

Immobilienberatung

0676/660 78 17

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Eckdaten

Nutzfläche 136,21 m²
Gesamtfläche 136,21 m²
Geschoß 1. KG (Keller)
Verfügbar ab sofort
Bauart Altbau
Zustand SANIERUNGSBEDUERFTIG

Kosten

Netto-Miete 204,32 €
Betriebskosten 354,15 €
Umsatzsteuer 111,69 €
Gesamtmiete 670,16 €
Provision 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt.

Objektbeschreibung

Zur Vermietung gelangen diese Kellerflächen in der Erlachgasse, Ecke Karmarschgasse 

Die Flächen sind über die Hauskellertreppe zugänglich und können zur exklusiven Alleinbenützung zugeordnet werden. 

Nutzung z.B. als Getränke oder Lebensmittellager möglich.

Je nach Nutzungskonzept müsste für den Strombezug ein Subzähler installiert werden, da der Keller aktuell am Hausallgemeinstrom hängt. 

Eckdaten: 

  • Nutzfläche: 136,21 m2 in Summe 
  • 40 Abteile + Gangflächen
  • Befristete Vermietung auf 5 Jahre 
  • Im Bedarfsfall keine umsatzsteuerbefreite Vermietung netto für brutto erfolgen.

Nebenkosten bei Anmietung 

Kaution: 4 Bruttomonatsmieten 

Provision: 3BMM zzgl. 20% USt. 

Mietvertragsvergebührung (Finanzamt) i.H.d. gesetzlichen Rechtsgeschäftsgebühr 

Mietstaffelung: 

Für die ersten 6 Monate des Mietverhältnisses sind nur die Betriebskosten zu bezahlen, kein Hauptmietzins. 

vom 7. bis 24. Monat der Anmietung beträgt der netto HMZ € 1,50/m2. Das entspricht € 670,16 monatl. Gesamtmiete

vom 25. bis zum 60. der Anmietung beträgt der netto HMZ € 2,50/m2. Das entspricht € 833,62 monatl. Gesamtmiete

monatl. Gesamtmiete € 670,16 brutto

Für weitere Fragen oder eine Besichtigung steht Ihnen Herr Thomas Kopatsch gerne jederzeit unter +43 676 660 78 17 oder tk@wohnkonzept.immo zur Verfügung.

Der Mieter zahlt im Erfolgsfall an die Firma WOHNkonzept Real Estate GmbH eine Mieter-Maklerprovision in Höhe von 3 Nettomonatsmiete zzgl. 20% USt. bei einer Befristung von 3 Jahren bzw. 3 Nettomonatsmieten zzgl. 20% USt. bei einer Befristung von mehr als 3 Jahren. Die Provision errechnet sich aus der im Mietvertrag  vereinbarten Nettomiete. Falls Ihnen dieses Objekt bereits als verkauf- oder vermietbar bekannt ist, ersuchen wir innerhalb von 3 Werktagen um Ihre schriftliche Nachricht, ansonsten gilt die Provisionsregelung als vereinbart. Ausdrücklich vereinbart wird dieser Provisionsanspruch in gleicher Höhe auch für die in § 15 MaklerG vorgesehenen Fälle (Unterlassung eines notwendigen Rechtsaktes wider Treu und Glauben, Abschluss eines zweckgleichen Geschäftes, Abschluss mit einem Dritten aufgrund der Weitergabe der Abschlussmöglichkeit, Ausübung eines Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittrechtes). Bei den Größen und Ertragsangaben handelt es sich um von Abgeber/in (Eigentümer/in bzw. Hausverwaltung) zur Verfügung gestellte Informationen. Die Angaben wurden von uns kontrolliert, eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Letztstand müssen wir allerdings ausschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Abgeber und dem Immobilienmakler ein wirtschaftliches bzw. familiäres Nahverhältnis besteht und der Immobilienmakler auch für diesen tätig ist (Doppelmakler).

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Ausstattung

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