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1100 Wien,
Fernkorngasse - Garagenplatz für Motorrad/PKW

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Kontakt

Thomas Kopatsch 

Immobilienberatung

0676/660 78 17

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Eckdaten

Verfügbar ab 01.09.2024

Kosten

Netto-Miete 49,17 €
Betriebskosten keine Angabe
Umsatzsteuer 9,83 €
Gesamtmiete 59,00 €
Provision 3 Monatsmieten zzgl. 20% USt.

Objektbeschreibung

Der Garagenplatz befindet sich in der Fernkorngasse. Aktuell ist nur ein Stellplatz (Doppelparker Parkposition unten) verfügbar für € 59,00 (inkl. BK und 20% USt.).      

  • Gesamtmiete: € 59,00      
  • Kaution: 4-6 BMM    
  • Kündigungsfrist: 3 Monate     
  • Vergebührung an das Finanzamt: ca. € 28,00       
  • Provision: 3 BMM      
  • Mietdauer: unbefristet     
  • verfügbar ab 01.09.2024 

Der Mieter zahlt im Erfolgsfall an die Firma WOHNkonzept Real Estate GmbH eine Mieter-Maklerprovision in Höhe von 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt. Die Provision errechnet sich aus der im Mietvertrag  vereinbarten Nettomiete zzgl, Betriebskosten. Falls Ihnen dieses Objekt bereits als verkauf- oder vermietbar bekannt ist, ersuchen wir innerhalb von 3 Werktagen um Ihre schriftliche Nachricht, ansonsten gilt die Provisionsregelung als vereinbart. Ausdrücklich vereinbart wird dieser Provisionsanspruch in gleicher Höhe auch für die in § 15 MaklerG vorgesehenen Fälle (Unterlassung eines notwendigen Rechtsaktes wider Treu und Glauben, Abschluss eines zweckgleichen Geschäftes, Abschluss mit einem Dritten aufgrund der Weitergabe der Abschlussmöglichkeit, Ausübung eines Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittrechtes). Bei den Größen und Ertragsangaben handelt es sich um von Abgeber/in (Eigentümer/in bzw. Hausverwaltung) zur Verfügung gestellte Informationen. Die Angaben wurden von uns kontrolliert, eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Letztstand müssen wir allerdings ausschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Abgeber und dem Immobilienmakler ein wirtschaftliches bzw. familiäres Nahverhältnis besteht und der Immobilienmakler auch für diesen tätig ist (Doppelmakler).

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

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